Diese 6-monatige berufsbegleitende Kurz-Weiterbildung in initiatischer Prozessberatung (IB) ist über die sog. Kompass-Förderung für Solo-Selbständige, förderfähig!
Kurz-Weiterbildung in Prozessberatung
Im Alltag der helfenden, beratenden und pädagogischen Berufe, aber auch im Bemühen um gesellschaftlichen und ökologischen Wandel, zeigt sich ein wachsender Bedarf, Übergangs-Prozesse von Neubeginn und Loslösung, Kraft entfaltend gestalten und begleiten zu können.
Die Rollendefinition und Arbeitsweise moderner Prozessbegleitung (von uns „Initiatische Prozessberatung, bzw. -begleitung“ genannt), stellt sich immer mehr als die bisher fehlende Ergänzung im Zusammenspiel der Kräfte, Ansätze und Methoden helfender und beratender Berufe heraus.
Das berufliche Fachwissen zu den entwicklungspsychologischen Gesetzmäßigkeiten von Übergangsprozessen, sowie das berufliche Handwerkszeug solche Prozesse aufzuzeigen, zu gestalten und zu begleiten, wird als fachliche Kompetenz eingefordert und sind im wachsenden Maße Erfolgsfaktoren bei den Anforderungen am Arbeitsplatz.
Das berufliche Selbstverständnis moderner Prozessbegleitung, ist als dritte Instanz agieren zu können, als Mentor, der auf keiner der Seiten steht und den Betroffenen hilft die Antworten auf die brennenden Fragen in sich selbst zu finden.
Da eine wachsende Zahl Interessierter an diesen Inhalten, diese hauptsichtlich im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit einsetzen möchten, haben wir diese 6-monatige Kurzausbildung in Initiatischer Prozessberatung aufgelegt. Der besondere Vorteil für sog. „Solo-Selbständige“: Über die sog. Kompass-Förderung kann diese Weiterbildung mit bis zu 4500,- € gefördert werden (sie die Info dazu am Ende dieser Ausschreibung).
Was ist Initiatische Prozessberatung (IB)?
Initiatische Prozessberatung ist eine moderne Form, Übergangsprozesse bei Einzelnen, Gruppen, Teams und Organisationen beratend zu begleiten. Übergangsprozesse werden als Wachstumskrisen angenommen und kraftentfaltend gestaltet. Der benötigte Wissenshintergrund zu den Verlaufsmustern solcher Übergangsprozesse sowie zu den mit ihnen verbundenen Bewältigungsstrategien ermöglicht zum einen die spezifische Diagnostik und zum anderen eine Prozessgestaltung, die die zum Gelingen notwendigen Verlaufsmuster nachzeichnet.
Hierfür arbeitet die Initiatische Prozessberatung mit naturpsychologischen Entwicklungsmodellen, den darauf basierenden Methoden des tieferen Selbst- und Fallverstehens sowie der gemeinschaftsbildenden und wertschätzenden Kommunikationsform Council. Im Vordergrund steht, den Weiterbildungsteilnehmern Werkzeuge an die Hand zu geben, die Begleiteten in die Lage zu versetzen, gestaltend am eigenen Prozess mitwirken zu können.
Zielgruppen:
Tätige in helfenden, pädagogischen, moderierenden und beratenden Berufen, die professionell mit Einzelnen, Gruppen, Organisationen oder Institutionen in Übergangskrisen arbeiten, oder Teams, Firmen oder andere Gruppen in Change-Prozessen begleiten.
Aufbau der Kurz-Weiterbildung Initiatische Prozessberatung (IB)
Die berufsbegleitende Weiterbildung setzt sich aus drei verpflichtenden Bestandteilen zusammen:
- Basisgrundlagenseminare
- Fachthemenseminare
- Begleitende Tutorien
Die Seminarzeiten sind 9:30 bis 19:00 Uhr, am ersten bzw. letzten Seminartag i.d.R. 13:00 bis 19:00 Uhr bzw. 9:30 bis 13:00 Uhr.
zu 1.: Basisgrundlagenseminare
„Grundlagenseminar I“ 30.04.-03.05.2026 (4 Tage), oder: Mithilfe eines Briefings kann der Termin des ersten Grundlagenseminars zeitlich flexibel gestaltet werden, sollte jedoch vor dem Grundlagenseminar II und III erfolgen.
Grundlegende theoretische Modelle und methodische Ansätze:
- entwicklungspsychologische Modelle („Die 4 Schilde“ nach Foster und Little, „Circle of Courage“ nach Brendtro, Brokenleg und van Bockern)
- wahrnehmungspsychologische Grundlagen
- Methoden des tieferen Selbstverstehens in der Natur.
- Markierungsmittel besonderer Erfahrungsfelder; theoretische Grundlagen und Wirkweise moderner Rituale.
- Potential stärkendes Feedback; die Technik des Spiegelns
- Die gewaltfreie und gemeinschaftsbildende Kommunikationsform „Council“
- Haltung, Menschenbild und ethische Grundsätze der Initiatischen Prozessberatung
„Grundlagenseminar II“ 21.-26.07.2026 (6 Tage)
- entwicklungspsychologische Verlaufsmuster von Übergangskrisen
- Identifikation und Wiedererkennung von Übergangskrisen in gesellschaftspolitisch relevanten Problemfeldern wie z.B.: Selbstinitiationsversuche von Jugendlichen, Sucht, Systemsprenger, Gewalt, Change-Prozesse in Firmen usw.
- Einsatzmöglichkeiten und Diskussion zu den verschiedenen Berufsfeldern
- Vertiefung und Praxisübungen zu den im Basisgrundlagenseminar I vermittelten theoretischen Grundlagen und Methoden
„Grundlagenseminar III“ 22.-25.10.2026 (4 Tage)
- Übergangskrisen und Muster der Krisenbewältigung;
- Unbewusste Bewältigungsstrategien (C.G.Jung)
- Die Theorie des „Monomythos“ von Joseph Campbell
- Das Drei-Phasenmodell von Arnold van Gennep
- praktische Anwendung der Techniken der Prozessvertiefung und -bestätigung.
zu 2.: Fachthemenseminare
Fachthemenseminare dienen der Vertiefung des Grundlagenwissens in speziellen beruflichen Einsatzfeldern. Die Teilnahme an folgenden Fachthemenseminaren sind obligatorisch:
- Ein geschlechtsspezifisches Seminar: Für Teilnehmerinnen: Begleitung von Frauen: „Die Frau, die weiß was sie ist“ 13. – 17.05.2026 (5 Tage) und für Teilnehmer: Begleitung von Männern: „Der entbundene König“ 22. – 26.05.2026 (5 Tage)
- Outdoor Leadership Training, 14. – 18.10.2026 (5 Tage)
- Ich und DU, Tools für Einzelbegleitung (Online, 10 Abende á 3 Zeitstunden)
- Kommunikation in Gruppen: „Council Grundlagenseminar“ 08.- 11.10.2026 (4 Tage)
zu 3.: Begleitende Tutorien
Diese sind verpflichtender Teil der Ausbildung. Es müssen mindestens vier Stunden belegt werden. So soll sichergestellt werden, dass auch individuelle Themen, die in der Ausbildungsgruppe noch nicht bearbeitet werden konnten, ihren Platz bekommen.
Es handelt sich um eine in sich abgeschlossene Weiterbildung, die einzelnen Inhalte sind im Sinne des Weiterbildungszieles nicht separat buchbar.
Hauptbildungsziel ist es, dass die Absolventen und Absolventinnen den Bedarf initiatischer Prozessberatung für Menschen und Institutionen in Übergangskrisen in ihren verschiedenen individuellen beruflichen Einsatzgebieten aus einem tieferen Verständnis heraus erkennen und mithilfe der hochwirksamen Methoden gestalten und ausführen können.
Qualitätsreferenzen: Als geprüfte Weiterbildungseinrichtung, darf das Qualitätssiegel der Weiterbildung Hessen e.V. geführt werden. Außerdem sind das Eschwege Institut, der Campus Peregrini gUG und alle Fachthemenseminare durch das Institut für Qualitätsentwicklung des hessischen Kultusministeriums akkreditiert worden. Das Eschwege Institut ist Mitglied der IGFH, des deutschsprachigen Visionssuche-Leiter/innen Netzwerkes, des Wilderness Guides Councils in den USA, sowie des European Council Networks.
Aufbaumöglichkeiten: Die Basisbildung dieser Kurz-Weiterbildung erlaubt ein späteres Aufsatteln zur zweijährigen Weiterbildung in Initiatischer Prozessbegleitung®. Mit erfolgreichem Abschluss der Kurz-Weiterbildung kann diese als Grundausbildung der zweijährigen Weiterbildung Initiatischer Prozessbegleitung® anerkannt werden.
Kostenaufstellung für die Kurz-Weiterbildung Initiatische Prozessberatung (IB):
Basisgrundlagenseminare: Die Investition in die Basisgrundlagenseminare (IB) (Grundlagen Seminare I bis III) betragen 2.745,- € zzgl. MwST; zahlbar am Anfang der Weiterbildung.
Fachthemenseminare: Mit einem Seminarpreis von 433,- € je 5-tägiges und 386,- € je 4-tägiges Fachthemenseminar, fallen Seminargebühren in Höhe von insgesamt 1.685,- € zzgl. MwSt an.
Tutorien: Die Tutorien kosten 130,- € pro Stunde, also insgesamt 400,- € zzgl. MwST.
Gesamtkosten
Basisgrundlagenseminare 2.745,- €
Fachthemenseminare 1.685,- €
Tutorien 520,- €
Gesamt 4950,- €
zzgl. MwST und Reisekosten zum und vom Eschwege Institut bzw. Campus Peregrini gUG sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Besonderheit: Kann der Termin des ersten Grundlagenseminars nicht eingehalten werden, bieten wir an, Betroffene mittels eines Briefings, auf den inhaltlichen Stand der anderen zu bringen. Dies ermöglicht einen zeitlich flexiblen Einstieg in die Weiterbildung. Das Briefing sollte jedoch vor Grundlagenseminar II und III erfolgen.
„KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ Eine Fördermöglichkeit für sog. Solo-Selbständige, die mind. zwei Jahre selbständig sind und max. einen/eine Angestellte/n haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 € für Qualifizierungen beantragen. Rufen Sie dazu nähere Infos unter folgenden Links auf:
Detaillierte Infos zum Förderprogramm:
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Übersicht über die bisherigen Kompass Anlaufstellen:
Da nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die innerhalb von max. 6 Monaten absolviert werden können, haben wir für diese besondere Fördermöglichkeit und eben für Solo-Selbständige eine „Kurz Weiterbildung in Initiatischer Prozessberatung“ konzipiert. Sie entspricht im Großen und Ganzen den Inhalten der ersten Hälfte der regulären, auch von uns angebotenen, zweijährigen Ausbildung in Initiatischer Prozessbegleitung® und wird von uns ebenfalls zertifiziert.
Aufbaumöglichkeiten: Diese Anordnung der Module der Kurz-Weiterbildung erlauben ein späteres Aufsatteln der zweijährigen Weiterbildung in Initiatischer Prozessbegleitung®. Absolvent/innen der Kurz-Weiterbildung wird diese, als das erste Ausbildungsjahr der zweijährigen Weiterbildung in Initiatischer Prozessbegleitung® anerkannt. Informieren Sie sich hier mal über diese Möglichkeit.
Antragstellung und Beginn der Ausbildung
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeit erfüllen (seit mind. 2 Jahren Solo-Selbständige mit max. einem/einer Angestellten) müssen Sie zwei für Sie passende max. sechsmonatige Weiterbildungsmaßnamen nennen können und dann die Förderung bei einer der o.g. Anlaufstellen beantragen. Offiziell dürfen Sie sich noch für keine der Weiterbildungen entschieden haben, bzw. Müssen Sie mit der Anmeldung warten, bis der „Qualifizierungsscheck von denen erteilt worden ist. Dies ist in Absprache mit uns aber meist kein Problem. Die Anlaufstelle prüft sowohl Ihre als auch die Förderfähigkeit der von Ihnen genannten Weiterbildungsanbieter (wir sind als durch Weiterbildung Hessen e.V. geprüfte und zertifizierte Weiterbildungseinrichtung berechtigt, solche Fördermittel entgegenzunehmen). Wenn alles stimmt erteilen die einen sog. Qualifizierungsscheck. Ab dem Moment der Erteilung laufen die sechs Monate, die Sie für die Weiterbildung Zeit haben. Sie können mit der Anlaufstelle allerdings den genauen Zeitpunkt der offiziellen Erteilung des Qualifizierungsschecks absprechen. Jetzt müssen Sie allerdings die Förderung immer noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bzw. irgendeiner von denen vorgeschalteten Stelle (das sagen Ihnen die Leute von der Anlaufstelle dann noch genau) genehmigt bekommen. D.h.: Die Anlaufstelle prüft lediglich vor und erteilt nur den Qualifizierungsscheck. Danach muss die eigentliche Förderung noch beim Bundesamt beantragt werden. So müssen Antragsteller/innen letztlich die Weiterbildung beginnen, ohne letztendlich sicher sein zu können, ob die Förderung genehmigt wird. Die Behörden könnten sich theoretisch bis zum Ende der Kurz-Weiterbildung damit Zeit lassen, Ihren Antrag zu bearbeiten. Allerdings ist zu erwarten, dass sie der Vorprüfung durch die Anlaufstelle folgen und die Genehmigung erteilen.
Das Problem mit den sechs Monaten, die ab Erteilung des Qualifizierungsschecks laufen, lösen wir dadurch, dass Sie nicht unbedingt mit dem ersten Grundlagenseminar der Kurz-Weiterbildung anfangen müssen, sondern mit einem sog. Briefing Tag jederzeit, noch bis Mitte Juli eines jeden Jahres, bzw. bis kurz vor dem Grundlagenseminar 2 einsteigen können. Allerdings wäre ein Anfang mit dem ersten regulären Grundlagenseminar wünschenswert und ideal.
Wenn Ihnen diese Fördermöglichkeit taugt, wenden Sie sich bitte direkt an uns, damit wir Sie mit der detaillierten Ausschreibung der Kurz-Weiterbildung versorgen und alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen können: info@eschwege-institut.de
Herzlichst
Holger Heiten und das Team des Eschwege Instituts

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