Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Eschwege Institutes

Die Geschäftsbedingungen die hier im Weiteren aufgeführt werden, gelten bis auf weiteres ab dem Jahr 2019.

Anmeldung und Bezahlung:
Mit der verbindlichen Anmeldung wird die Anzahlung von 200,- € (Wochenendkurse 100,- €) fällig und zahlbar auf das Konto vom Eschwege-Institut, Sparkasse Werra-Meissner, IBAN: DE 655 22500 300 000900 894, BIC: HELADEF1ESW.

Bitte unbedingt den eigenen Namen und die Kursbezeichnung als Kennwort benutzen. Der Restbetrag der Kursgebühr, ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.
Wichtig: Die zuzügl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind unbedingt getrennt davon zu überweisen (wieder unbedingt den eigenen Namen, die Kursbezeichnung und das Kürzel „U + V“ für Unterkunft + Verpflegung, als Kennwort benutzen) oder nach Absprache mit uns, bar zu bezahlen.
Sie erhalten die Anmeldebestätigung und Unterlagen zur Vorbereitung.

Änderungsvorbehalt:
Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall von Seminarpersonal oder sachlichen Hindernissen) behalten wir uns vor. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir ihnen die bisher geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher o. grobfahrlässigen Verhaltens der Institutsleiter o. ihrer Erfüllungsgehilfen.

Teilnahmebedingungen:
Bei Rücktritt mehr als 6 Wochen vor der Veranstaltung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €. Bei Rücktritt weniger als 6 Wochen bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung verfällt die Anzahlung. Bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird der gesamte Seminarkostenbeitrag fällig, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in nachrücken kann. Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung teilnehme und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen den Veranstalter, seinen Gruppenleitern oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen herleiten werde, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Für von mir verursachte Schäden komme ich selber auf. Ich befreie hiermit die Veranstalter von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch mein Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten. Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Teilnahme kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls ich mich in einer solchen befinde, werde ich meine Teilnahme mit meinem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Seminarleitung besprechen. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Seminarveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und nur zur Seminarverwaltung sowie für eine Teilnehmer/innen Liste verwendet, die zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften, mit der Einladung, an die Seminar Teilnehmer/innen versandt wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campus Peregrini

gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden mit „gUG“ abgekürzt)

Die Geschäftsbedingungen die hier im Weiteren aufgeführt werden, gelten bis auf weiteres ab dem Jahr 2019.

Anmeldung und Bezahlung:
Mit der verbindlichen Anmeldung wird die Anzahlung von 100,- € fällig und zahlbar auf das Konto des Campus Peregrini gUG, Sparkasse Werra-Meissner, IBAN: DE61 5225 0030 0000 0741 38, BIC: HELADEF1ESW.

Bitte unbedingt den eigenen Namen und die Kursbezeichnung als Kennwort benutzen. Der Restbetrag der Kursgebühr, ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.
Wichtig: Die zuzügl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind unbedingt getrennt davon zu überweisen (wieder eigenen Namen, die Kursbezeichnung und „U + V“ für Unterkunft + Verpflegung, als Kennwort benutzen) oder einfach bar vor Ort zu bezahlen. Sie erhalten die Anmeldebestätigung und weitere Unterlagen.

Änderungsvorbehalt:
Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall von Seminarpersonal oder sachlichen Hindernissen) behalten wir uns vor. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir ihnen die bisher geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen o. grobfahrlässigen Verhaltens der Geschäftsführung der Campus Peregrini gUG o. ihrer Erfüllungsgehilfen.

Teilnahmebedingungen:
Bei Rücktritt mehr als 6 Wochen vor der Veranstaltung, erhebt die Campus Peregrini gUG eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €. Bei Rücktritt weniger als 6 Wochen bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung verfällt die Anzahlung. Bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird der gesamte Seminarkostenbeitrag fällig, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in nachrücken kann.

Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung teilnehme und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen den Veranstalter, seinen Gruppenleitern oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen herleiten werde, es sei denn, diese hätten vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt. Für von mir verursachte Schäden komme ich selber auf. Ich befreie hiermit die Veranstalter von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch mein Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten. Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Teilnahme kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls ich mich in einer solchen befinde, werde ich meine Teilnahme mit meinem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Seminarleitung besprechen. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Seminarveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

 

AGB für die Ausbildung in Initiatischer Prozessbegleitung (IP) und darauf aufbauend in Visionssucheleitung (IPV)

Die Geschäftsbedingungen die hier im Weiteren aufgeführt werden, gelten bis auf weiteres ab dem Jahr 2019.

Investition:
Die Investition in die Grundlagen Ausbildung Initiatische Prozessbegleitung (IP) (Grundlagen Seminare I bis VII, Winterworkshop und Supervision zum Praxisprojekt) betragen 5390,- € inkl. Mehrwertsteuer; zahlbar je zur Hälfte am Anfang der Ausbildung, sowie ggf. nach dem „Grundlagen 3“ Seminar (also 2695,- € für die erste und 2695,- € für die zweite Hälfte der Ausbildung). Es können Ratenzahlungen vereinbart werden, für die wir jedoch 8% der Summe für Zinsen und Bearbeitungsgebühr erheben müssen. Der Zahlungsmodus ist schriftlich zu vereinbaren. Der Gesamtbetrag muss bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres gezahlt worden sein.
Nähere Informationen bitte bei uns anfordern.

Fachthemenseminare sind gesondert mit dem Campus Peregrini abzurechnen, da sie unterschiedlich lang und teuer sind. Die Preise und Inhalte dieser Seminare sind im jeweils gültigen Jahresprogramm des Eschwege Institutes und des Campus Peregrini ersichtlich (siehe auch: www.visionssucheheiten.de/veranstaltungskalender.html).

Folgende Beispielrechnung soll Ihnen eine Idee von den voraussichtlich entstehenden Seminarkosten geben: 5 Fachthemenseminare sind zu belegen, ein mittlerer Seminarpreis wäre: 395,00 € (inkl. Mwst.), diese Summe multipliziert mit 5 = 1975,00 €.

Die Investition für die Visionssuche – Aufbau – Ausbildung (IP) betragen 400,- € für das Assistenz-Modul.
Muss die eigene Visionssuche noch belegt werden, käme die entsprechende Teilnahmegebühr in Höhe von bisher 870,- € hinzu. So kämen max. 1270,- € zusammen.

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Eschwege Institut..
Wir bieten Gästen 22 Plätze in 1-, 2- u. 3- Bettzimmern an. Bei Wunsch nach Einzelzimmern vermitteln wir an nahe Pensionen.
Übernachtung mit Vollpension im 2-3 Bettzimmer: 63,00 €

Beispielrechnung:
Alle Grundlagenseminare = 25 Übernachtungen, alle Fachthemenseminare mind. 14 Übernachtungen. 39 Übernachtungen x 63,00 € = 2457,00 €.
Wein, Bier und Mineralwasser w e r d e n von uns gestellt und extra abgerechnet.
Die Nutzung der 6-Personen-Sauna kostet 4,- €. Ein letzter Faktor sind Ihre Reisekosten zum und vom Eschwege Institut bzw. Campus Peregrini.

Anmeldung und Bezahlung:
Die Anmeldung gilt zunächst nur für das erste Grundlagenseminar, nach dem es erst zur Unterzeichnung des schriftlichen Ausbildungsvertrages kommt. Die Anmeldung wird nach Anzahlung von 100,- € auf das Konto des Campus Peregrini gUG, Sparkasse Werra-Meissner, IBAN: DE61 5225 0030 0000 0741 38, BIC:HELADEF1ESW verbindlich. Bitte unbedingt den eigenen Namen und „Grundlagen 1“ als Kennwort benutzen. Der Restbetrag für das erste Grundlagenseminar in Höhe von 295,- €, ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen oder nach Absprache mit uns, bar zu zahlen.

Wichtig: Die zuzüglichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (+ 30,00 € wegen früherem Beginn am ersten Tag), sind unbedingt getrennt davon zu überweisen (wieder unbedingt den eigenen Namen, „Grundlagen 1“ und das Kürzel „U + V“ für Unterkunft + Verpflegung, als Kennwort benutzen) oder nach Absprache mit uns, bar vor Ort zu bezahlen.

Sie erhalten die Anmeldebestätigung und Unterlagen zur Vorbereitung.

Die Gebühren für die Ausbildung werden in zwei Hälften bezahlt. Die erste Hälfte der Ausbildungsgebühr (2695,- €, abzüglich der dann bereits gezahlten 395,- € für das Grundlagenseminar I) wird erst nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, nach dem Grundlagenseminar I fällig. Es wird dazu dann eigens im Ausbildungsvertrag aufgefordert. Die Seminargebühr aller weiteren Grundlagenseminare der 1. Ausbildungshälfte exklusiv der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sind dann mit der Ausbildungsgebühr bezahlt. Die Seminargebühren für alle folgenden Grundlagenseminare werden also nicht mehr einzeln aufgeführt. Die zweite Hälfte wird, so das erste Ausbildungsjahr absolviert wurde, nach dem Grundlagenseminar III fällig.

Änderungsvorbehalt:
Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall von Seminarpersonal oder sachlichen Hindernissen) behalten wir uns vor. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir ihnen die bisher geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher o. grobfahrlässigen Verhaltens der Geschäftsführung o. ihrer Erfüllungsgehilfen.

Teilnahmebedingungen:
Bearbeitungsgebühr von 30,- €. Bei Rücktritt weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung verfällt die Anzahlung. Bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird der gesamte Seminarkostenbeitrag fällig, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in nachrücken kann. Mit der Anmeldung wird erklärt, dass auf eigene Verantwortung teilgenommen wird und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen den Veranstalter, seinen Gruppenleitern oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen herleiten werden, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Teilnehmer/innen kommen für von ihnen selbst verursachte Schäden selber auf. Teilnehmer/innen nehmen mit der Anmeldung zur Kenntnis, dass eine Teilnahme kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls Teilnehmer/innen sich in einer solchen befinden, verpflichten sie sich mit der Anmeldung, ihre Teilnahme mit deren Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Seminarleitung besprochen werden. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Seminarveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

Kündigung und eine Ausbildung in zwei Teilen:
Die Ausbildung besteht aus zwei Hälften, die einzeln bezahlt werden. Etwa in der Mitte der Ausbildung (nach ca. 7 Monaten), am Ende des „Grundlagen 3 – Seminars“, wird es zu einer Halbzeit–Zäsur mit einer Feedback-Runde kommen.

Erst am Ende dieser Runde wird für jeden / jede Teilnehmer/in individuell entschieden sein, ob bzw. unter welchen Bedingungen er / sie in das zweite Ausbildungsjahr mitgenommen, bzw. ob, oder unter welchen Bedingungen er / sie in das zweite Ausbildungsjahr der folgenden Ausbildungsgruppe wieder einsteigen kann. Erst nach einer positiven Entscheidung muss der zweite Teil der Ausbildung bezahlt werden. Diese Zäsur ist notwendig, um folgende Punkte sicherzustellen:

Erst nach einer positiven Entscheidung muss der zweite Teil der Ausbildung bezahlt werden. Diese Zäsur ist notwendig, um folgende Punkte sicherzustellen:
• Es gehört zu den ethischen Grundsätzen der Campus Peregrini gUG, bzw. des Eschwege-Instituts, dass nur wer sich selber mit den eigenen Schatten konfrontiert hat und einen aufrichtigen Selbsterfahrungsprozess durchlaufen hat, später auch andere dazu anleiten darf.
• Einen Abschluss im Campus Peregrini, bzw. am Eschwege-Institut erlangt zu haben, soll aufrichtig erarbeitet worden und ein echtes Qualitätsmerkmal sein. Ein bloßes Absolvieren der Kurse und Erfüllen der formalen Voraussetzungen, ohne die notwendige Arbeit an den ganz persönlichen Themen geleistet zu haben, soll allein nicht zu einem erfolgreichen Abschluss führen können.
• Sollte sich zeigen, dass einem erfolgreichen Abschluss, bzw. einer späteren erfolgreichen Arbeit mit dem Erlernten, persönliche Defizite im Wege stehen, so ist es für alle Beteiligten von Vorteil, ein entsprechendes Feedback nicht erst am Ende der Ausbildung zu bekommen. Vielmehr können so entsprechende Maßnahmen ins Auge gefasst werden, die einen erfolgreichen Abschluss, mit Hilfe von flankierenden Maßnahmen oder zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen könnten.

Unabhängig von dieser Halbzeit – Zäsur ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrages zum Ende eines jeden halben Jahres ab Vetragsunterzeichnung bzw. zum Ende der ersten Ausbildungshälfte möglich. Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vor Ende des besagten halben Jahres schriftlich eingereicht und kann von Vertragspartnern beider Seiten ausgesprochen werden.
Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Voraussetzungen für die Ausbildung:
• Wir wünschen uns eine Absichtserklärung, in der folgende Fragen beantwortet werden:
– Aus welchem persönlichen / beruflichen Hintergrund komme ich, was erzeugt in mir den Wunsch nach dieser Fortbildung?
– Was bin ich bereit an Einsatz zu geben, damit diese Fortbildung sich auf mich und alle mit denen ich später arbeiten werde, optimal und nachhaltig auswirkt?
• Ein Vorgespräch, bei dem diese Motivation und die beiderseitigen Bedürfnisse und Voraussetzungen für eine tragfähige Arbeitsbeziehung im Mittelpunkt stehen. Wenn man sich schon persönlich bekannt ist, kann dieses Gespräch auch telefonisch geführt werden.
• Bereitschaft zur Belegung eines Erste-Hilfe-Kurses „Outdoor“ (wir empfehlen Anbieter).
• Die eigene Visionssuche bereits gemacht zu haben ist wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung die Ausbildung antreten zu können. Für den Abschlussgrad (IP) muss sie dann jedoch möglichst im Eschwege Institut belegt werden.

Zum Aufbau der Ausbildung:
Die Ausbildung im Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege-Instituts, ist eine mindestens zweijährige, berufsbegleitende Ausbildung. Sie setzt sich aus Modulen zusammen, die sich in drei Hauptkategorien aufschlüsseln lassen:

1. Grundlagenseminare

2. Fachthemenseminare
Spezialisierung durch Fachthemenseminare, die z.T. von international anerkannten Expert/innen, Lehrer/innen und Ältesten abgehalten werden

3. Praxismodule

Zu 1.:
Die Grundlagenseminare sind fester Bestandteil der Ausbildung, die Termine sind fix und die Teilnahme exklusiv nur für Teilnehmer/innen des jeweiligen Ausbildungsjahrgangs. Deshalb ist es wichtig, diese Termine von vorne herein fest im Kalender einzutragen. Auf diese Weise werden Aspekte wie das miteinander und aneinander Lernen, kontinuierliche Gruppendynamik und zunehmende Prozesstiefe gewährleistet. Ausnahmen sind das Grundlagenseminar 5, dass jetzt als Sommercamp konzipiert ist und zu dem auch Teilnehmer/innen und / oder Absolvent/innen anderer Ausbildungsgruppen eingeladen werden und das Grundlagenseminar 7, welches seiner Natur als „Ritueller Abschluss“ nach, erst in dem Jahr belegt werden kann, wenn alle anderen Punkte des Ausbildungsfahrplans erfüllt worden sind. So kommt es, dass zum Grundlagenseminar 7 oftmals Teilnehmer/innen von drei verschiedenen Jahrgängen zusammen kommen.

Zu 2.:
Fachthemenseminare sind Teil der Ausbildung, sind jedoch, anders wie Grundlagenseminare auch offen für andere Interessierte. Die Teilnahme an einem der geschlechtsspezifischen Fachthemenseminare ist verpflichtender und fester Bestandteil der Ausbildung. Gewählt werden kann lediglich, in welchem Jahr es belegt wird. Ebenfalls verpflichtend ist die Teilnahme an einem der Fachthemenseminare zum „Way of Council“, da diese Kommunikationsform eine der grundlegenden Schlüssel für die tiefe Wahrhaftigkeit der Arbeit ist sowie das Seminar „Ich und Du“ zum Thema Einzelbegleitung. Achtung: Wer die Liebe zum „Way of Council“ entdeckt hat, kann im Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege Instituts, in Kooperation mit der Ojai-Foundation in Kalifornien, einen parallelen Ausbildungsstrang belegen. Nähere Informationen dazu hier: http://www.eschwege-institut.de/pdfs/Council%20Facilitator%20Ausbildungscurriculum.pdf. Aus dem Angebot der übrigen Fachthemenseminare sollen mindestens zwei weitere frei gewählt werden. Fachthemenseminare, die schon in der Vergangenheit im Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege Instituts belegt worden sind, können auf die Ausbildung angerechnet werden.

zu 3.:
Die Gestaltung der Praxismodule richtet sich vor allem danach, welcher Abschlussgrad angestrebt wird. Das eigene 3 bis max. 5 Tage dauernde Praxisprojekt ist grundsätzlich von allen abzuleisten und zwar frühestens nach dem Grundlagenseminar 3.
Für alle die Visionssucheleiter/innen werden möchten und also den Abschlussgrad (IP) anstreben, gilt:
• Der Antritts-Zeitpunkt kann frei gewählt werden. Wer schon eine eigene Visionssuche Erfahrung gemacht hat, beginnt mit einer Assistenz, wer nicht, beginnt mit der eigenen Visionssuche, die zum selbst gewählten Zeitpunkt aus unserem Angebot gewählt wird.
• Die Praxismodule „Hospitanz“ und „Assistenz“ können erst belegen werden, nachdem die eigene Visionssuche Erfahrung gemacht wurde.
Das Grundlagenseminar 1 ist gleichzeitig ein Orientierungsseminar, an dessen Ende erst die Ausbildungsverträge unterschrieben werden. Doch nur eine schriftliche Anmeldung (siehe Anhang) sichert einen der Ausbildungsplätze.

Abschluss:
Eine feierliche, 2´tägige, rituelle Abschlussveranstaltung findet jedes Jahr am zweiten Wochenende im Dezember statt. Eingeladen sind alle, die den Ausbildungsfahrplan erfüllt haben. Da es immer wieder vorkommt, dass Teilnehmer/innen der Ausbildung, bestimmte Teile der Ausbildung ins nächste Jahr schieben müssen, kann es vorkommen, dass Teilnehmer/innen verschiedener Jahrgänge an der Abschlussveranstaltung teilnehmen. Diese Veranstaltung bedarf einer frühzeitigen Vorbereitung, über dessen Inhalt die Teilnehmer/innen rechtzeitig informiert, werden.
Natürlich wird über all das hinaus auch eine detaillierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Ausbildungsort:
Bis auf mögliche Auslands-Assistenzen und die Praxisprojekte finden alle Veranstaltungen im Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege-Instituts statt.
Alle Informationen zu den Fachthemen- und Kern-Seminaren, sowie eine Anfahrtsbeschreibung bitten wir dem jeweils gültigen Seminarprogramm des Eschwege Institutes, bzw. des Campus Peregrini zu entnehmen.
Das ausführlichere Ausbildungskonzept mit allen Angaben zu Inhalten, Methoden, Ethik der Campus Peregrini g.UG, Literaturempfehlungen, zu erwartenden Hausaufgaben, sowie mit dem spezifischen Anmeldeformular, senden wir auf Anfrage gerne kostenlos zu.
Wir stehen gerne für offen gebliebene Fragen zur Verfügung.

AGB für die Ausbildung zum / zur Council Facilitator/in

Gemäß der vom European Council Network (ECN) verabschiedeten Leitlinien, wollen wir, dass Council Facilitator/innen zum Zeitpunkt ihrer Zertifizierung, mindestens 1 Jahr intensiv mit dem Thema Council unterwegs gewesen sind.

Am Anfang des ersten halben Jahres steht das Council Grundlagenseminar, dem dann eine erste, etwa sechs monatige Praxiszeit folgen soll, in dem erste eigene Council Schritte mit Freunden und Familie, unternommen werden sollen. Diese Zeit dient dem Ankommen in dem Geist des Councils.
Die zweite Hälfte des Council Facilitator Pfades beginnt mit einem der Council-Vertiefungsseminare.
Bei uns wären das die Seminare Council Praxis Vertiefung, Council in Schulen*, Council und Business, sowie Paar Council* (*Council-Vertiefungsseminare, die mit einem Sternchen versehen sind, gehören Spezialisierungswegen in der Council-Arbeit mit jeweils eigener Curricula an, die weiter unten dargestellt sind)

Für das dann folgende halbe Jahr bieten wir folgendes Ausbildungscurriculum an:

• Bevor die Entscheidung zur Teilnahme am Ausbildungscurriculum fällt, wünschen wir uns ein persönliches Gespräch mit unserem zukünftigen „Apprentice“ (Lehrling).

• Einmal monatlich sitzen wir mit allen, die z.Zt. mit uns auf dem Council Facilitator Pfad sind, für 2 Stunden, in einem virtuellen Council, über Skype, zusammen. In diesen Skype Council, wird es Gelegenheit geben, sich über die im vergangenen Monat gesammelten Erfahrungen, Fehler und Erfolge, auszutauschen und diesbezügliche Fragen mit uns zu besprechen. Alle lernen auch von den Fehlern und Erfahrungen der anderen. Sechs dieser Skype Councils sind Pflicht.

• Wir stehen bei der Vorbereitung und Durchführung von einem selbst organisierten Council zur Seite. Das heißt beispielsweise, das wir telefonisch Hinweise geben, wie das angegangen werden kann, einer von uns zum frühzeitig mit uns vereinbarten Termin anreist und die etwa 2´stündige Veranstaltung gemeinsam mit dem „Lehrling“ durchführt. Dabei fungieren wir Trainer als „Back up“, überlassen die Hauptverantwortung dem Lehrling und geben ihm danach ein Feedback.

• Die Zertifizierung zum / zur Council Facilitator/in, nach Absolvierung des mindestens 1´jährigen Council Facilitator Pfades und einem weiteren Council-Vertiefungsseminar, wird von uns jeweils zum jährlichen, regionalen Treffen „ Council Treffen Mitte“, organisiert. Die Peergroup der Council Praktizierenden wird auf diese Weise Zeuge, wie die Trainer die neuen Council Facilitator/innen in den Kreis der Kolleginnen aufnehmen. Der fixe Zeitpunkt der Zertifizierung führt ggf. dazu, dass Lehrlinge, die etwa im Februar mit dem Grundlagenseminar beginnen, frühestens nach 1,5 Jahren zertifiziert werden können.

Ausbildungskosten
Diese Curriculum bieten wir zum Paketpreis mit einer „sliding scale“ von 680,- € (40.- Euro/ Std.) bis 1020,- € (60.- Euro/ Std.) an. D.h.: Es kann eine Summe dazwischen gewählt werden, die sich stimmig anfühlt. Der Minimalpreis von 680,- € ist für Leute mit schmalem Geldbeutel gedacht.
850,- € (50.- Euro/ Std.)entsprächen dem Mittelwert, der unsere Kosten deckt. Leute, die ein wenig mehr, also bis zu 1020,- € zahlen können, tragen dadurch die mit dem schmalen Geldbeutel mit.

Wir gehen dabei von folgender zeitlicher Kalkulation aus: 6 x 1,5 Stunden Skype Council = 9 Stunden
Beratung, Anreise und Durchführung der selbst organisierten Council Veranstaltung = 6 Stunden
Organisation der Zertifizierung = 1 Stunde
———————————————————————————————————————————————–
Gesamt = 17 Stunden

Jede zusätzlich anfallende Mentoring Stunde, die auf dem Council Pfad anfällt, berechnen wir mit 50,- €. Mentoring Stunden können face to face, telefonisch oder via Skype abgehalten werden.
Die Anfahrts- sowie ggf. die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, bezügl. der selbst organisierten Council Veranstaltung, werden in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung wird nach Anzahlung von 200,- € auf das Konto des Campus Peregrini, Nr.: 74138, BLZ: 522 500 30, Sparkasse Werra/Meissner, (IBAN: DE61 5225 0030 0000 0741 38, SWIFT-BIC.Code: HELADEF1ESW) verbindlich. Bitte unbedingt den eigenen Namen und „Council Ausbildung“ als Kennwort benutzen. Der Restbetrag ist spätestens eine Woche nach der Teilnahme am ersten Skype Council zu überweisen. Sie erhalten die Anmeldebestätigung. Wichtig: Die laut Curriculum noch zu absolvierenden Council Fachthemenseminare, sind jeweils separat zu buchen.

Änderungsvorbehalt:
Unplanmäßige Änderungen (z.B. wegen Ausfall von Seminarpersonal oder sachlichen Hindernissen) behalten wir uns vor. Selbstverständlich werden wir Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Im Rahmen dieses Curriculums steht Ihnen die Teilnahme an 6 Skype Council Veranstaltungen zu. Muss ausnahmsweise eine solche Veranstaltung unsererseits abgesagt oder verschoben werden, bleibt dieser Anspruch selbstverständlich unberührt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher o. grobfahrlässigen Verhaltens der Institutsleiter o. ihrer Erfüllungsgehilfen.

Teilnahmebedingungen:
Bei Rücktritt mehr als 6 Wochen vor der ersten Veranstaltung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €. Bei Rücktritt weniger als 6 Wochen vor der ersten Veranstaltung verfällt die Anzahlung. Bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der ersten Veranstaltung wird der gesamte Ausbildungskostenbeitrag fällig, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in nachrücken kann.

Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich die Leitlinien zum “One Path of Council“ des European Council Networks (ECN), (Stand: November 2013), gelesen habe, akzeptiere und einhalten werde (hier können sie nochmals eingesehen werden: Anmeldung zur Council Ausbildung).
Ich nehme auf eigene Verantwortung teil und leite aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen den Veranstalter, seinen Gruppenleitern oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen her, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt.

 

Council in Schulen und Paar Council,
2 Spezialisierungswege in der Council -Arbeit mit jeweils eigenen Curricula

Council in Schulen

Wer sich in der Fachrichtung „Council in Schulen“ spezialisieren will, sammelt im Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Seminar „Council in Schulen I“, möglichst viele Erfahrungen mit der Council-Arbeit im Schulkontext.
Als Unterstützung findet einmal pro Monat ein CIS Skype statt (jeder 1. Mittwoch im Monat).
Nach diesem Jahr, kann mit dem Seminar „Council in Schulen II“, das Aufbauseminar mit Joe Provisor besucht werden, im Rahmen dessen die gemachten Erfahrungen vertieft werden können.
Nach „Council in Schulen II“ kann ein Mentoring durch die Council Trainer beginnen, das je nach den jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen des Lehrlings individuell gestaltet wird.

Der Council in Schulen Pfad kann nur auf Grundlage des absolvierten Council Facilitator Pfades abgeschlossen werden, obschon er auch ohne diese Voraussetzung begonnen werden kann. D.h. Interessierte können mit der Teilnahme am „Council in Schulen I“ Seminar beginnen, spüren danach den Ruf, tiefer in diese Arbeit einzusteigen und beginnen dann erst den Council Facilitator Pfad.

Jede anfallende Mentoring Stunde, die auf dem Council in Schulen Pfad anfällt, berechnen wir mit 50,- €. Mentoring Stunden können face to face, telefonisch oder via Skype abgehalten werden.
Die CIS Skype Veranstaltungen sind kostenfrei.

 

Council für Paare

Wir begleiten ausschließlich Paare auf dem Council für Paare Pfad.
Paare, die sich in der Fachrichtung „Council für Paare“ spezialisieren wollen, sammeln im Zeitraum von mindestens einem Jahr nach der Teilnahme an dem Seminar „Council für Paare“, möglichst viele Erfahrungen mit der Council-Arbeit im Kontext der Arbeit an der / den eigenen Beziehungen.

Nach diesem Jahr, geben wir jeweils einem Paar, das sich auf dem Council für Paare Pfad befindet, die Möglichkeit zu einer assistierenden Teilnahme an einem unserer „Council für Paare“ Seminare.

Der Council für Paare Pfad kann nur auf Grundlage des absolvierten Council Facilitator Pfades abgeschlossen werden, obschon er auch ohne diese Voraussetzung begonnen werden kann. D.h. Interessierte können mit der Teilnahme am „Council für Paare“ Seminar beginnen, spüren danach den Ruf, tiefer in diese Arbeit einzusteigen und beginnen dann erst den Council Facilitator Pfad.

Jede anfallende Mentoring Stunde, die auf dem Council in für Paare Pfad anfällt, berechnen wir mit 50,- €. Mentoring Stunden können face to face, telefonisch oder via Skype abgehalten werden.

Alle Informationen zu den Fachthemenseminaren sowie eine Anfahrtsbeschreibung bitten wir unserer Homepage https://www.eschwege-institut.de/, oder falls zur Hand dem jeweils gültigen Seminarprogramm des Eschwege Instituts und des Campus Peregrini zu entnehmen.

Wir stehen gerne für offen gebliebene Fragen zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen

Holger & Gesa Heiten

 

AGB für Fortbildungen zum Thema Initiatische Prozessbegleitung

Diese, sowie Inhalte, Honorare, Personalbedarf etc., handeln wir jeweils mit den Auftraggebenden Institutionen aus, bzw. schneidern alles individuell auf Mass. Ein Infopaket mit den grob skizzierten Rahmenbedingungen, möglichen Inhalten, und erfahrungsgemäß praktikablen Formaten, senden wir gerne auf Anfrage kostenlos zu. Bei Fortbildungen in externen Bildungseinrichtungen, gelten deren AGB.

AGB für externe Anbieter/innen von Fachthemenseminaren, bzw. Workshops im Campus Peregrini

gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gUG)

Wir freuen uns auf eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit. Diese hängt erfahrungsgemäß von einer möglichst großen Klarheit über die Geschäftsbedingungen ab, unter denen wir zusammenarbeiten wollen. Deshalb bitten wir darum die folgenden AGB´s des Campus Peregrini mal genau durchzulesen. Sollten danach noch Fragen offengeblieben sein, bitten wir um Rücksprache.

Das Weiterbildungsmodel des Campus Peregrini

Die Leitung der Ausbildung in Initiatischer Prozessbegleitung® liegt bei den Geschäftsführern der Campus Peregrini gUG, Holger und Gesa Heiten.

Alle Grundlagenseminare zu Themen wie: Die vier Schilde, Monomythos, Ritual, Schwelle, Spiegel der Natur, Spiegeln, Initiation, Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Übergangsritualen, sowie die Praxis Blöcke: Eigene Visionssuche, assistierte Visionssuche oder anderes Format eines Übergangsrituals und Supervision, werden von den Geschäftsführern der Campus Peregrini gUG, Holger und Gesa Heiten, durchgeführt.

Alle spezifischen Fachthemen, wie: Jungen u. Männerarbeit, Mädchen u. Frauenarbeit, Transfer in die Jugendhilfearbeit, Transfer in die Schulpädagogik, Tod, Sterben und Trauer, Resourcing, Ubuntu, Way of Council etc. sollen durch das interdisziplinäre und internationale Team von Kooperationspartner/innen, bzw. Dozent/innen abgedeckt werden.

Finanzen und Preisgestaltung

Die eingenommenen Seminargebühren für Fachthemenseminare, die von externen Kooperationspartnern bzw. Dozent/innen im Campus Peregrini abgehalten und durch die Werbe-Medien des Institutes beworben werden, werden wie folgt umverteilt:
60% vom Nettobetrag der Seminargebühr gehen an den/die Dozentent/innen als Honorar, bzw. Ausgleich für: Alle seine / ihre Aufwendungen für Fahrtkosten und eigene Werbung.

40% vom Nettobetrag der Seminargebühr gehen an den Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege-Instituts, als Ausgleich für: Werbungs- und Verwaltungsaufwand, Material, Kundenbetreuung, Miete des Gruppenraumes, bzw. der Gesamtanlage mit Garten, Freisitzen, Feuerstellen etc., sowie für Verpflegung und Unterkunft des / der Kooperationspartner/in (Dozent/in), während der Veranstaltung.

Mitarbeiter des Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege-Instituts, dürfen kostenlos an den Seminaren teilnehmen.

Wir müssen als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auf unsere Seminargebühren 7% Mehrwertsteuer zahlen. Der Campus Peregrini gUG bezahlt Kooperationspartner/innen, bzw. Dozenten/innen als freiberufliche Mitarbeiter/innen nach o.g. Regelung. Kooperationspartner/innen, bzw. Dozenten/innen müssen für die Versteuerung dieser Einkünfte selber Sorge tragen und, so sie mehrwertsteuerpflichtig sind, dem Campus Peregrini eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben, die die von ihnen zu zahlenden Mehrwertsteuern enthalten.

Die Campus Peregrini gUG kann kein Fixum für einen / eine Anbieter/in von Seminaren, bzw. Workshops garantieren. Um das Risiko eines Misserfolges zu minimieren, bzw. zu verteilen, soll eine Mindest-Teilnehmerzahl sowie eine Deadline für die Anmeldung vereinbart werden. Die Maßgabe der Campus Peregrini gUG ist, dass drei Wochen vor der Veranstaltung mindestens sechs Anmeldungen vorliegen sollten. Sollte aus Gründen solcher Vereinbarungen ein Kurs abgesagt werden, so war es das Risiko der Campus Peregrini gUG, in die Werbung und Kundenbetreuung zu investieren und den entsprechenden Zeitraum für diese Veranstaltung freigehalten zu haben.

Die Preisgestaltung eines Kurses für die Campus Peregrini g.UG soll dem orts- bzw. landesüblichen Preisen für entsprechende Kurse angemessen sein, um die Voraussetzung für eine gute Belegung zu gewährleisten. Die Preise können deshalb nur in Absprache mit der Geschäftsführung der Campus Peregrini gUG festgelegt werden.

Organisatorisches

Die Organisation von Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/innen an Veranstaltungen im Campus Peregrini obliegt der Campus Peregrini gUG. Es gelten die Pauschalen, wie in der Preisliste weiter unten angegeben. Die Campus Peregrini gUG und das Eschwege Institut, werden die Angebote unserer Kooperationspartner/innen, bzw. Dozenten/innen in ihren Werbemedien wie Broschüre, Online-Newsletter und Homepages bewerben. Die Campus Peregrini gUG und das Eschwege Institut gehen davon aus, das unsere Kooperationspartner/innen, bzw. Dozenten/innen zur Bewerbung ihrer Veranstaltung im Campus Peregrini, auch ihre eigenen Werbe-Medien, nach Kräften mit einsetzen. Es liegt auf der Hand, dass eine vielfältige Werbung, größeren Erfolg verheißt.

In allen Publikationen muss darauf hingewiesen werden, dass Anmeldungen und Preisanfragen ausschließlich an den Campus Peregrini, der Weiterbildungsakademie des Eschwege Instituts, Hinter den Höfen 10, 37276 Meinhard, Tel.: 0049 (0) 5651 951360, Mobil: 0049 (0)174 3295854, E-Mail: info@campus-peregrini.de, gerichtet werden sollen.

Kosten für Unterkunft u. Vollverpflegung (inklusive Mehrwertsteuer)

Übernachtung mit Vollpension63,00 €
Übernachtung im Einzelzimmer73,00 €
Tagesgäste, die auswärts übernachten42,00 €
Übernachtung im eigenen Wohnmobil oder Zelt53,00 €