Fördermittel für unsere Weiterbildungsangebote

Liebe Interessenten an unseren Weiterbildungsangeboten,

Da wir als zertifizierte Weiterbildungseinrichtung, das Qualitätssiegel der Weiterbildung Hessen e.V. führen, können für unsere Angebote Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und solche aus Bundes- und Landesmitteln in Anspruch genommen werden. In der Hessischen Weiterbildungs-Datenbank (siehe: http://www.hessen-weiterbildung.de/) kann man uns unter „Hessenweite Suche“ mit dem Suchbegriff Campus Peregrini/Eschwege Institut finden.

Im weiteren stellen wir die verschiedenen Fördermöglichkeiten zunächst für Arbeitnehmer/innen und danach für Selbständige vor.

  1. Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungen von Arbeitnehmer/innen, die sich für den Arbeitsmarkt besser qualifizieren möchten.

Evtl. stehen Ihnen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Form von einer Bildungsprämie, eines Bildungschecks, oder einer Weiterbildungsboni zu, mit denen Sie die Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung teilweise abdecken könnten. Leider gibt es da seit 2021 ein heilloses Durcheinander, da einige Bundesländer diese Förderprogramme einfach eingestellt oder umbenannt haben. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, ob Ihnen da etwas in Ihrem Bundesland zustehen würde: https://www.delst.de/de/zuschuss-der-bundeslaender/.

Um Fördermittel erhalten zu können müssen diese vor der Anmeldung zu einer Fortbildung beantragt werden. Auch müssen Sie neben der Weiterbildung bei uns noch eine weitere bei einem anderen Anbieter nennen können. Bei Interesse setzen Sie sich diesbezüglich bitte einfach mit uns in Verbindung, dann unterstützen wir Sie bei der Umsetzung: info@eschwege-institut.de

2. „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ Eine Fördermöglichkeit für sog. Solo-Selbständige, die mind. zwei Jahre selbständig sind und max. einen/eine Angestellte/n haben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen.

Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)“ können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 € für Qualifizierungen beantragen. Rufen Sie dazu nähere Infos unter folgenden Links auf:

Detaillierte Infos zum Förderprogramm:

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Übersicht über die bisherigen Kompass Anlaufstellen:

https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Da nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die innerhalb von max. 6 Monaten absolviert werden können, haben wir für diese besondere Fördermöglichkeit und eben für Solo-Selbständige eine „Kurz Weiterbildung in Initiatischer Prozessberatung“ konzipiert. Sie entspricht im Großen und Ganzen den Inhalten der ersten Hälfte der regulären, auch von uns angebotenen, zweijährigen Ausbildung in Initiatischer Prozessbegleitung® und wird von uns ebenfalls zertifiziert.

Aufbaumöglichkeiten: Diese Anordnung der Module der Kurz-Weiterbildung erlauben ein späteres Aufsatteln der zweijährigen Weiterbildung in Initiatischer Prozessbegleitung®. Absolvent/innen der Kurz-Weiterbildung wird diese, als das erste Ausbildungsjahr der zweijährigen Weiterbildung in Initiatischer Prozessbegleitung® anerkannt.

Antragstellung und Beginn der Ausbildung

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeit erfüllen (seit mind. 2 Jahren Solo-Selbständige mit max. einem/einer Angestellten) müssen Sie zwei für Sie passende max. sechsmonatige Weiterbildungsmaßnamen nennen können und dann die Förderung bei einer der o.g. Anlaufstellen beantragen. Offiziell dürfen Sie sich noch für keine der Weiterbildungen entschieden haben, bzw. Müssen Sie mit der Anmeldung warten, bis der „Qualifizierungsscheck von denen erteilt worden ist. Dies ist in Absprache mit uns aber meist kein Problem. Die Anlaufstelle prüft sowohl Ihre als auch die Förderfähigkeit der von Ihnen genannten Weiterbildungsanbieter (wir sind als durch Weiterbildung Hessen e.V. geprüfte Weiterbildungseinrichtung berechtigt, solche Fördermittel entgegenzunehmen). Wenn alles stimmt erteilen die einen sog. Qualifizierungsscheck. Ab dem Moment der Erteilung laufen die sechs Monate, die Sie für die Weiterbildung Zeit haben. Sie können mit der Anlaufstelle allerdings den genauen Zeitpunkt der offiziellen Erteilung des Qualifizierungsschecks absprechen. Jetzt müssen Sie allerdings die Förderung immer noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bzw. irgendeiner von denen vorgeschalteten Stelle (das sagen Ihnen die Leute von der Anlaufstelle dann noch genau) genehmigt bekommen. D.h.: Die Anlaufstelle prüft lediglich vor und erteilt nur den Qualifizierungsscheck. Danach muss die eigentliche Förderung noch beim Bundesamt beantragt werden. So müssen Antragsteller/innen letztlich die Weiterbildung beginnen, ohne letztendlich sicher sein zu können, ob die Förderung genehmigt wird. Die Behörden könnten sich theoretisch bis zum Ende der Kurz-Weiterbildung damit Zeit lassen, Ihren Antrag zu bearbeiten. Allerdings ist zu erwarten, dass sie der Vorprüfung durch die Anlaufstelle folgen und die Genehmigung erteilen.

Das Problem mit den sechs Monaten, die ab Erteilung des Qualifizierungsschecks laufen, lösen wir dadurch, dass Sie nicht unbedingt mit dem ersten Grundlagenseminar der Kurz-Weiterbildung anfangen müssen, sondern mit einem sog. Briefing Tag jederzeit, noch bis Mitte Julie ines jeden Jahres, bzw. bis kurz vor dem Grundlagenseminar 2 einsteigen können.

Wenn Ihnen diese Fördermöglichkeit taugt, wenden Sie sich bitte direct an uns, damit wir Sie mit der detaillierten Ausschreibung der Kurz-Weiterbildung versorgen und alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen können: info@eschwege-institut.de

Herzlichst

Holger Heiten und das Team des Eschwege Instituts